Telematikinfrastruktur (TI)
Eine Zusammenfassung
Hardware, Software, Einrichtung und Support – alles inklusive. Starten Sie in wenigen Tagen mit Ihrer TI-Anbindung.

Die TI im Überblick
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das sichere Netzwerk für die digitale Kommunikation im deutschen Gesundheitswesen. Sie ermöglicht den sicheren Austausch sensibler Gesundheitsdaten zwischen allen Beteiligten.
- Sichere Kommunikation zwischen allen Akteuren
- Höchste Datenschutzstandards
- Zukunftssichere digitale Infrastruktur
Rollenverteilung in der TI
Klare Verantwortlichkeiten für einen reibungslosen Betrieb der Telematikinfrastruktur
Betreiber
Verantwortlich für den Betrieb der zentralen Komponenten der TI und die Einhaltung der technischen Standards.
Dienstleister
Unternehmen wie SANITA systems, die Installation, Wartung und Support der TI-Komponenten anbieten.
Leistungserbringer
Ärzte, Therapeuten und medizinische Einrichtungen, die die TI für die Behandlung und Abrechnung nutzen.
Ablauf: Von Bestellung bis Einrichtung
TI-Anschluss bestellen
Starten Sie mit der Bestellung Ihres TI-Anschlusses.
Kartenlesegerät erhalten
Erhalten Sie Ihr zertifiziertes Kartenlesegerät für den sicheren Zugang.
KiM erhalten
Erhalten Sie Ihr KiM-Postfach. Sichere Kommunikation im Medizinwesen, ähnlich wie E-Mails aufgebaut.
Vorgangsnummern beantragen
Wir begleiten Sie im ganzen Prozess der Beantragung aller notwendigen Karten (eHBA, SMC-B).
eHBA bestellen
Beantragen Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis beim Partner medisign.
SMC-B bestellen
Beantragen Sie Ihre Secure Module Card Typ B beim Partner medisign.
Einrichtung & Installation
Wir führen die professionelle Einrichtung und Installation Ihrer TI-Komponenten durch.
Förderantrag stellen
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln für Ihre TI-Investition.
Förderung für Ihren Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI)
Der GKV-Spitzenverband übernimmt über Finanzierungsvereinbarungen die laufenden Betriebskosten der Telematikinfrastruktur.Mehr zur TI beim GKV-Spitzenverband →
§ 106b SGB XI seit 30.06.2023
* Angaben ohne Gewähr
§ 380 Abs. 2 SGB V seit 01.07.2024
* Angaben ohne Gewähr
§ 380 SGB V seit 01.07.2023
Einrichtung & Betrieb der TI
* Angaben ohne Gewähr
Voraussetzungen (Pflege & Heilmittelerbringer)
- •TI-VPN Verbindung / TI-Gateway oder Konnektor
- •SMC-B Karte (Institutionsausweis)
- •KiM Mail Postfach (KIM-Adresse)
- •Eigenerklärung zur TI-Teilnahme bestätigen
Jetzt Kontakt aufnehmen um Ihre Voraussetzungen zu prüfen. Unverbindlich und kostenlos.
Auszahlung
- •Quartalsweise rückwirkend ab Installationsdatum
- •Im GKV-Antragsportal beantragen
- •Der Anschluss an die TI muss erfolgt sein
Hinweis: Die Finanzierungsvereinbarungen decken typischerweise die Kosten für Konnektor, Kartenterminal, gSMC-KT (Gerätekarte) und Betrieb ab. Voraussetzung ist die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur. Weitere Details finden Sie in den jeweiligen Vereinbarungen des GKV-Spitzenverbandes.
Bereit für die digitale Zukunft Ihrer Einrichtung?
Erfahren Sie in einem unverbindlichen Beratungsgespräch, wie wir Ihre TI-Anbindung, eHBA-Beantragung und IT-Sicherheit professionell umsetzen.